Cookie-Einstellungen

Wir verwenden Cookies und Daten von Ihrem Gerät (z.B. eindeutige Kennungen), um Ihre Erfahrung auf unserer Website zu verbessern, für folgende Zwecke:

Wir setzen Dienste von zwei Anbietern zur Verarbeitung ein. Einige Daten werden auf Basis unseres berechtigten Interesses verarbeitet. Sie können dem widersprechen oder Ihre Einstellungen jederzeit über die Cookie-Einstellungen (am Seitenende) ändern.


Optionen:

Durch Ihre Einwilligung erfolgt der Einsatz von Cookies und ähnlichen Technologien gemäß § 25 Abs. 1 TTDSG. Eine nachfolgende anschließende Datenverarbeitung erfolgt auf Grundlage Ihrer Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a DSGVO.

Bitte wählen Sie:


  

Impressum  |  Datenschutz  |  Cookie-Einstellungen
  - Ihr Wunschcarport direkt vom Hersteller -  
Biber Carport
Biber Carport
 
  Biber Info-Telefon:  089 - 856 712 36  
Biber Carport
Carport Kalkulator
Marke Biber
7 gute Gründe
Bildergalerie
Referenzen
Preise + Infos
Prospekte
Sonderformen
Top Angebote
Kontakt
FAQ
Jobs + Karriere
Impressum
AGBs

Carport-Nachrichten - 09.05.2017

Baugenehmigung auch für den Carportbau?

Ist die Entscheidung für einen Carport als passenden Unterstand gefallen, ist sozusagen die erste Hürde genommen. Doch tatsächlich geht die eigentliche "Arbeit" jetzt erst richtig los. Viele Bauherren haben zumeist schon eine Vielzahl von Ideen im Kopf, so dass der Carportbau virtuell eigentlich schon gebaut ist. Sie sehen es letztendlich nur als kleines Bauvorhaben. Leider ist es nicht ganz so einfach, denn vor der eigentlichen Planung im Hinblick auf Design und Nutzung stehen noch ein paar wichtige Punkte auf der Tagesordnung.

So unter anderem das Thema - Baugenehmigung. Gerne möchte der ein oder andere diesen Punkt umgehen, da Behördengänge und Papierkram den meisten ein Gräuel sind. Doch auch beim Bau eines Carports gilt es das geltende Baurecht zu beachten und auch umzusetzen. Des weiteren müssen auch die öffentlich-rechtlichen Auflagen der zuständigen Gemeinde berücksichtigt werden. Es gilt sich also schon im Vorfeld mit der gültigen Bauverordnung, wie sie beispielsweise auch in Bayern zum Einsatz kommt, auseinanderzusetzen.

Geltende Regeln und Vorschriften einhalten

Viele Grundstückseigentümer sind der Meinung, dass sie auf ihrem Grund und Boden ganz nach Belieben schalten und walten können. Bis zu einem gewissen Grad ist dies auch möglich, allerdings gilt es beim Bau eines Carports die Auflagen und Vorschriften der gültigen Bauverordnung zu beachten. So müssen bestimmte Anforderungen, Maße und Vorgaben eingehalten werden, um eine Baugenehmigung zu erhalten. Die zuständige Gemeinde entscheidet nach Überprüfung der Einhaltung öffentlich-rechtlicher Bestimmungen über Genehmigung des gewünschten Bauvorhabens.

Zum Einholen einer Baugenehmigung müssen verschiedene Unterlagen beim zuständigen Bauamt eingereicht werden. Dazu gehören neben dem eigentlichen Antragsformular unter anderem eine Baubeschreibung, Bauzeichnungen und ein Lageplan. Zudem bedarf es in den meisten Fällen auch noch der Information über die direkten Nachbarn. Schlussendlich sind natürlich auch die endgültigen Maße wichtig, die beim Carportbau umgesetzt werden sollen, ganz gleich ob Einzel- oder Doppelcarport.

Das Bundesland Bayern bietet zum Beispiel eine sogenannte vereinfachte Baugenehmigung für kleine Standard-Bauvorhaben. Das zuständige Bauamt vor Ort kann hier klären, ob diese für das geplante Vorhaben anwendbar ist.

Was muss für eine Carport Baugenehmigung beachtet werden?

Das jeweils zuständige Bauamt kann Auskünfte über eventuelle Auflagen und Vorschriften das eigene Grundstück betreffend erteilen. Dies bezieht sich auch darauf, dass die maximal zulässigen Vorgaben im Bereich von Volumen oder Grundfläche überschritten werden sollten. Auch werden von der Baubehörde die Punkte Denkmal- und Naturschutz überprüft, bevor eine Baugenehmigung für den Carport zugeteilt wird.

Ein weiterer wichtiger Punkt, welchen viele gerne übergehen möchten, sind die lieben Nachbarn. Die direkten Nachbarn können beim zuständigen Bauamt den Bau überprüfen lassen, wenn sie sich durch den Carportbau belästigt fühlen. Ein persönliches im Vorfeld zahlt sich oftmals tatsächlich aus und beugt einem Nachbarschaftsstreit vor.

Bevor es also an den Kauf eines Carportbausatzes geht oder der Unterstand in völliger Eigenregie gebaut wird, sollten diese Themen zur vollständigen Zufriedenheit geklärt sein. Ansonsten kann dies kleine Bauvorhaben zu einer größeren und womöglich sogar teureren Baustelle werden.

Der passende Partner für Carportbau, Genehmigung und Co.

Die Firma Biber Carports aus München hat sich seit Jahren auf massive und hochwertige Unterstände aus Holz spezialisiert. So sind die qualifizierten Mitarbeiter auch mit der gültigen Bauverordnung bestens vertraut und wissen genau, worauf es ankommt beziehungsweise was es beim Carportbau zu beachten gilt. Ein Argument, dass durchaus für die Inanspruchnahme einer Fachfirma bei solch einem Vorhaben spricht. Neben einer individuellen Beratung steht das Team der Firma Biber natürlich auf Wunsch auch bei der Planung und Umsetzung als kompetenter Partner ihren Kunden zur Verfügung.

Sowohl Holzcarport wie auch Holzgarage bestehen zu 100% aus echten Brettschichthölzern (BSH). Somit sind sie massiv, maßgenau, rissarm und langlebig. Alle Unterstände der Marke Biber lassen sich ganz nach Belieben variieren und werden ganz nach Kundenwunsch in Deutschland gefertigt. Ein perfektes Preis-Leistungs-Verhältnis sorgt zudem für dauerhafte Freude und Zufriedenheit. So lässt sich wohl für jeden Kunden die passende Lösung finden. Überzeugen Sie sich am besten selbst. Wir sind jederzeit gerne für Sie da.



Carport auf Maß Standard-Carport Carport-Zubehör Shop Carport - Sie haben die Wahl


...hier geht es zum nächsten Artikel "Verschiedene Holzarten für Garagen- und Carportbau"


Zur Gesamtübersicht


Ganz von Anfang an

 
Biber Carport  
 
Wissensdatenbank   |   Carport-Nachrichten   |   Kontakt   |   FAQ   |   Jobs & Karriere   |   Impressum   |   AGBs   |   Datenschutz

Cookie-Einstellungen


Gratis-Newsletter / Rabatt-Aktionen:      


© 2009 - 2024 Biber Carports, München

 
 
Baugenehmigung auch für den Carportbau? | Carport-Nachrichten - Biber Carport Blog: Link senden an Facebook Baugenehmigung auch für den Carportbau? | Carport-Nachrichten - Biber Carport Blog: Link senden an Google Baugenehmigung auch für den Carportbau? | Carport-Nachrichten - Biber Carport Blog: Link senden an Twitter